AGB

1. Tiere die auf das Betriebsgelände geführt werden, müssen Haftpflichtversichert und geimpft sein, sowie frei von ansteckenden Krankheiten

2. Der Vertrag kommt zustande wenn das Hundezentrum Westpfalz den Vertrag / Anmeldung entgegen nimmt, er Bedarf keiner bestimmten Form

3. Die Kursgebühr ist in der 1. Trainingseinheit in bar zu entrichten, bei Überweisungen muss der jeweilige Betrag spätestens auf der angegebenen Bankverbindung 7 Tage nach Kursbeginn entrichtet werden

4. Vor Beginn des Kurses / Seminare kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

Dies muss dem Hundezentrum Westpfalz spätestens zwei Tage vor Kursbeginn schriftlich vorliegen. Sollte dies nicht schriftlich erfolgen, so ist der volle Kursbeitrag zu entrichten.

5. Das Hundezentrum Westpfalz kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Personales wiedersetzt.

6. Wenn ein Trainer bedingt auf Krankheit oder sonstiges ausfällt, so werden die darauf hin ausgefallenen Trainingseinheiten nachgeholt

7. Nicht wahrgenommene Trainingseinheiten können innerhalb von 7 Wochen der Kursdauer in der offenen Klasse nachgeholt werden. Jeder Kurs, ausgenommen die Welpengruppe, endet mit einer Abschlussprüfung

8. Für verursachte Schäden des mitgebrachten Tieres haftet alleinig der Halter des Tieres

9. Auf dem gesamten Betriebsgelände haften Eltern für ihre Kinder

10. Die Trainer / Dozenten sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn diese handeln grob fahrlässig

11. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt eine Leinenpflicht. Leinen dürfen nur nach Anweisung des Trainers entfernt werden

12. Für Tiere, die in Ausbildung oder in Pension genommen werden, ist eine 50-prozentige Anzahlung bei Abgabe zu entrichten.

13. Wird ein Tier ohne schriftliche oder telefonische Erklärung nicht an dem letzten Tag des Pensionsvertrages abgeholt, so bleibt es dem Hundezentrum Westpfalz offen, dass Tier anderweitig zu veräußern

14. Sollte sich das Tier außerhalb des Geländes des Hundezentrum Westpfalz entleeren, ist der Hundehalter verpflichtet den Kot zu entfernen. Tüten zur Aufnahme der Fäkalien sind an der dafür vorgesehen Dog-Station kostenlos zu bekommen

15. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge

16. Der Gerichtsstand ist ausschließlich Landstuhl