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§1 Tiere die auf das Gelände geführt werden, müssen Haftpflichtversichert und geimpft sein, sowie frei von ansteckenden
Krankheiten.
§2 Der Vertrag kommt zustande wenn die Hundeschule den Vertrag entgegennimmt, er Bedarf keiner bestimmten Form.
§3 Kursgebühren sind in der 1.Stunde des Kurses / Seminars zu entrichten.
§4 Vor Beginn der Kurse / Seminare kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
§5 Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt.
§6 Wenn ein Trainer ausfällt, so werden die Stunden nachgeholt.
§7 Für verursachte Schäden des mitgebrachten Tier haftet allein der Halter.
§8 Die Dozenten/ Trainer sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn sie handeln grob fahrlässig.
§9 Für Hunde, die in Ausbildung oder in Pension genommen werden, ist eine 50-%ige Anzahlung zu entrichten.
§10 Wird ein Tier ohne Schriftliche oder Telefonische Erklärung nicht an dem letzten Tag des Pensionsvertrages abgeholt, so bleibt es der Hundeschule offen, das Tier anderweitig zu veräußern.
§11 Auf dem gesamten Gelände gilt die Leinenpflicht, die Leinen dürfen erst auf Anweisung entfernt werden.
§12 Die Tiere dürfen sich nicht auf dem Gelände der Hundeschule versäubern, es sind ringsum genug Flächen zum vorherigen Gassi gehen. Bitte die Kotaufnahmepflicht der Gemeinde einhalten.
§13 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§14 Der Gerichtsstand ist Kindsbach.
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Bitte beachten Sie auch unsere
allgemeine Kundeninformation. |
Hundezentrum Westpfalz, Inh. Ralf Heieck,
Industriestrasse 34, 66862 Kindsbach
Tel.: 06371/40460
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